Kurzzeit- und VerhinderungspflegeVertrauen genießen, Freiräume schaffen
Das Angebot der Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Seniorenstift St. Franziskus Molbergen hilft den Angehörigen, zeitliche und persönliche Freiräume zu schaffen, die ein Zusammenleben in der Familie oftmals überhaupt ermöglichen.

Kurzzeitpflege: Krisen gut bewältigen
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen – insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege des Seniorenstifts St. Franziskus Molbergen in entsprechenden stationären Einrichtungen.
Verhinderungspflege: Auszeiten überbrücken
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt). Ein Anspruch besteht erst, nachdem die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde.
Individuelle Beratung zu den Pflegeleistungen
Der im Kalenderjahr bestehende bzw. noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann zusätzlich für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden. Zusätzlich zu dem Betrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrages als Verhinderungspflege genutzt werden, sofern die Kurzzeitpflege in diesem Umfang nicht in Anspruch genommen wurde. Es erfolgt dann eine Anrechnung auf die Kurzzeitpflege. Da viele Leistungen miteinander kombinierbar sind und jede Pflegesituation anders ist, lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Ihr Ansprechpartner

(Pflegedienstleitung)
Ermker Straße 22
49696 Molbergen
Telefon: 04475 9411-0
Fax: 04475 9411-99
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Ihre Ansprechpartnerin

(stellv. Pflegedienstleitung)
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